Unterrichtsbedingungen
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.
Es gilt der für das jeweilige Jahr zuständige Ferienplan, dieser ist an die Baden-Württembergischen Schulferien angelehnt.
Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich, allerdings wird evt. versäumter Unterricht nicht zurück erstattet.
Die Schülerin/der Schüler hat Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr, jedoch ist die Musikschule nicht verpflichtet, die von der Schülerin/dem Schüler versäumte Unterrichtsstunden nachzuholen.
Die monatliche Unterrichtsgebühr ist 1/12 Anteil einer Jahresgebühr und richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung. Die Unterrichtsgebühr wird jeweils am 1. eines Monats fällig und ist per Dauerauftrag auf folgendes Konto bei der Postbank München zu überweisen.
IBAN: DE42 7001 0080 0878 0928 09
BIC: PBNKDEFFXXX
Gebührenordnung (Stand: 01.03.2016)
Einzelunterricht
30 Minuten -> 70 € pro Monat, als 1/12 der Jahresgebühr von 840 €
45 Minuten -> 100 € pro Monat, als 1/12 der Jahresgebühr von 1200 €
2er Gruppe
30 Minuten -> 40 € pro Person, pro Monat, als 1/12 der Jahresgebühr von 480 €
45 Minuten -> 55 € pro Person, pro Monat, als 1/12 der Jahresgebühr von 660 €